15. April 2021
Wie bereits bekannt, ist aufgrund des EuGH-Urteils „Schrems II“ die Datenübermittlung in Drittstaaten (insbesondere in die USA), einschließlich die Nutzung US-amerikanischer (Cloud-)Dienste (Google, Microsoft & Co.) auf sehr wackeligen datenschutzrechtlichen Füßen steht bzw. die Übermittlung und Nutzung – ohne weitere Maßnahmen – rechtswidrig.
Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland nun jetzt bundesweit alle Unternehmen proaktiv ins Visier nehmen, die entsprechende US-Dienste (Office-Software, Videokonferenztools oder Umfragetools für Mitarbeiter/Kunden) einsetzen.1 Die Grundlage dieser großangelegten Prüfungen (Stichprobe) seitens der Aufsichtsbehörden bilden mehrere Fragenkataloge, die aktuell von der Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes erarbeitet werden. Im Kern müssen Sie als Verantwortlicher, falls Sie Dienste mit Sitz in Drittländern außerhalb der EU einsetzen, sodann begründen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Einsatz dieser Dienste erfolgt; ein schwieriges Unterfangen. Falls die Antwort nicht zufriedenstellend ausfällt, so wird die Aufsichtsbehörde wahrscheinlich anordnen, die damit einhergehende Datenverarbeitung zu unterlassen und den Anbieter zu wechseln.
Besonders schwierig wird dies für Bereiche, in denen US-Anbieter eine Monopolstellung haben oder marktbeherrschend sind. Insofern wäre hier die Politik gefragt, das Problem durch Aushandlung eines neuen Datentransfer-Abkommens mit den USA zu entschärfen. Ob und wann ein solches Abkommen – als Nachfolger des EU-US-Privacy-Shields – vereinbart wird, ist derzeit noch ungewiss.
In datenschutzrechtlicher Hinsicht muss – je nach Sachverhalt – auch nicht in jedem Fall ein Wechsel des Anbieters erfolgen, allerdings sind zusätzliche Schritte erforderlich, um die Datenübermittlung auf ein datenschutzkonformes Fundament zu stellen.
Selbstverständlich sind wir Ihnen – wie gewohnt – hierbei behilflich und unterstützen Sie sowohl bei der Prüfung der Umsetzungserfordernisse als auch bei der Umsetzung selbst. Kommen Sie gerne – auch für Rückfragen – auf uns zu!
Autoren: Dr. Kevin Marschall und Stephan Blazy